Digitales Hinweisgeber-Meldeportal für Ihr Unternehmen.
Die neue EU Whistleblower-Richtlinie sieht vor, dass Hinweisgeber (sogenannte "Whistleblower“), die Missstände im Arbeitsumfeld melden, fortan zu schützen sind. Unternehmen müssen den Schutz der Hinweisgeber gewährleisten und sind verpflichtet, hierfür geeignete interne Meldekanäle bereitzustellen.
Funktionsumfang
Lernen Sie die Funktionen unseres Online-Hinweisgeber und Meldesystems kennen.
Fragen & Antworten
Die Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) sieht vor, dass bestimmte Organisationen und Kommunen interne Meldekanäle für potentielle Whistleblower, die Missstände im Arbeitsumfeld melden, bereitstellen. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von 10 Mio. € sowie Kommunen ab 10.000 Einwohnern sind verpflichtet interne Meldekanäle einzurichten.
Im Zuge des Hinweisgeber-Diensts stellen wir Ihnen sämtliche rechtskonforme interne Meldekanäle (Telefon, digitales System, E-Mail, Post, persönlich) zur Verfügung und nehmen Meldungen bedarfsgerecht für Sieentgegen. Alle Meldungen werden in einem für Sie bereitgestellten digitalen Hinweisgeberportal gebündelt. Die inhaltliche Bearbeitung der Fälle erfolgt durch Ihren Fallbearbeiter.
Ein Hinweisgeber, auch bekannt als sogenannter „Whistleblower“, ist eine Person, die öffentlich Missstände oder unethische Verhaltensweisen aufdeckt und so wichtige Informationen der Allgemeinheit zugänglich macht. In der englischen Sprache leitet sich der Begriff von „to blow the whistle“, also in die Trillerpfeife pusten ab. Dies bedeutet, dass jemand mit seinen Informationen „viel Lärm macht“ und so öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Je nach Größe des Skandals finden solche Meldungen lokal, national oder sogar international Gehör und sorgen Aufsehen.
Im Allgemeinen spricht man davon, dass Hinweisgeber Missstände, Ungerechtigkeiten oder Gefahren aufdecken. Whistleblower können dabei aus diversen Branchen kommen und somit Missstände unterschiedlicher Art aufdecken. Diese können zum Beispiel sein:
- Risiken für Umwelt und Mensch
- Schlechte Arbeitsbedingungen
- Tierwohl
- Niedrige Qualitätsstandards (zum Beispiel bei Produkten oder Dienstleistungen)
- Geldwäsche
- und weitere
Meldungen, die sich auf die folgenden Bereiche beziehen, sind durch die EU-Whistleblower-Richtlinie geschützt (Auszug aus der Richtlinie):
i) öffentliches Auftragswesen
ii) Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
iii) Produktsicherheit und -konformität
iv) Verkehrssicherheit
v) Umweltschutz
vi) Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
vii) Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
viii) öffentliche Gesundheit
ix) Verbraucherschutz
x) Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
Geschützt sind:
- Arbeitnehmer (aktuelle, ehemalige, Praktikanten und Bewerber)
- Anteilseigner
- Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen eines Unternehmens
- Selbstständige und Vertragsunternehmer
- Unterstützer und Verwandtschaft von Whistleblowern
Geschützt sind:
- Arbeitnehmer (aktuelle, ehemalige, Praktikanten und Bewerber)
- Anteilseigner
- Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes
- Mitglieder von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen eines Unternehmens
- Selbstständige und Vertragsunternehmer
- Unterstützer und Verwandtschaft von Whistleblowern
Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.